Opfer der NS-Medizin
Ein
entscheidender Punkt in der NS-Ideologie war der
Sozialdarwinismus.
Diesem fielen Tausende kranke und behinderte Menschen zum
Opfer.
Die
Rassenlehre des Nationalsozialismus wollte auch
„Minderwertige“ des eigenen Volkes „ausmerzen“. Diese
Überlegungen stammten aus dem Sozialdarwinismus, einem
Hauptinhalt der nationalsozialistischen Weltanschauung. "Euthanasie", Zwangssterilisierung
und Menschenversuche sind
nationalsozialistische Verbrechen, die unter dem Decknamen der
Medizin verübt wurden.
Am 14. Juli
1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
erlassen. Als „Erbkrankheit“ im Sinne des Gesetztes
galten: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres
(manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher
Veitstanz, erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere
erbliche körperliche Missbildung sowie schwerer Alkoholismus.
Diese „Erbkrankheiten“ waren anzeigepflichtig für Amtsärzte
und Anstaltleiter. „Erbgesundheitsgerichte“ verfügten
nach Pseudoverfahren über die Unfruchtbarmachung.
Von
der Zwangssterilisierung zur Vernichtung
Das
reichsdeutsche Sterilisierungsgesetz wurde am 1. Jänner 1940
in Österreich eingeführt. Es wurden insgesamt rund 5.000 bis
10.000 Zwangssterilisierungen in Österreich gemacht.
Abtreibung
war normalerweise ein schweres Vergehen. Bei der Gruppe der
„Erbkranken“ war eine Schwangerschaftsunterbrechung bis
zum sechsten Monat zulässig beziehungsweise wurde dies unter Ausübung von
Druck seitens des Staates durchgeführt.
Die
NS-Medizin zielte jedoch auf die vollständige Ausschaltung
der als „minderwertig“ geltenden Personen. Dies begann im
Jahr des Kriegsausbruches 1939 unter dem fälschlich
verwendeten Namen „Euthanasie“. Unmittelbarer Anlass dafür
war, dass Lazarettraum und Spitalspersonal notwendig geworden
waren.
Kinder-„Euthanasie“
Die
„Euthanasie“ betraf zunächst die Kinder ab dem Sommer
1939. „Missgebildete und idiotische Kinder“ bis zum 3. (später
bis zum 17.) Lebensjahr wurden ohne Einwilligung der Eltern in
spezielle „Kinderfachabteilungen gebracht und ermordet.
Insgesamt wurden mehr als dreißig „Kinderfachabteilungen“
in verschiedenen Krankenanstalten eingerichtet, darunter in
der Klinik Am Spiegelgrund in Wien und Feldhof
in Graz. Am Spiegelgrund kamen mindestens 772 Kinder um.
„Euthanasie“
von Erwachsenen
(Schloss
Hartheim 1940)
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Kurz danach
wurde auf Grund einer auf den 1. September 1939 rückdatierten
„Ermächtigung“ Adolf Hitlers mit der „Euthanasie“ der
Erwachsenen begonnen. Diese Mordaktionen erhielten den Namen
„T4“ (nach der Adresse Tiergartenstraße 4 in Berlin
benannt). Der Großteil der Patienten von psychiatrischen
Anstalten im Deutschen Reich wurde in
„Euthanasieanstalten“ gebracht und mit Giftgas getötet. Eine dieser Tötungsanstalten war
das Schloss Hartheim bei Eferding, in welches im Zuge der
Aktion „T4“ 18.000 Insassen österreichischer Anstalten
gebracht worden waren. In
Hartheim |
wurden neben 20.000 Behinderten auch 10.000 KZ-Häftlinge
ermordet.
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Die „Euthanasie“-Aktion
wurde am 24. August 1941 vorerst abgesagt, die
Kinder-„Euthanasie“ ging jedoch bis 1945 weiter. Als man
Wohn- und Lazarettraum für Bombadierungsopfer brauchte, wurde
die Ermordung von Geisteskranken wieder aufgenommen und
intensiviert. Nun allerdings nicht mehr in Form von
Deportationen in Vergasungsanstalten, sondern in Form von
Verhungernlassen, Vergiften und ähnlichen Methoden in den
psychiatrischen Anstalten selbst (Vergleiche Malina/Neugebauer
2000, S.707ff.; Neugebauer 1989,S.135ff).
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erstmals
veröffentlicht: 1.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003
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