Gesellschaftlich
Ausgegrenzte
Auch von
den Nationalsozialisten als „Asoziale“ definierte Menschen
wurden rücksichtslos verfolgt. Für sie war in der
„Volksgemeinschaft“ der Deutschen ebenfalls kein Platz
vorhanden.
Alle
Menschen, die den NS-Normen nicht entsprachen, waren von den
verbrecherischen Maßnahmen der NS-Diktatur bedroht. Das
betraf all jene, die in den Augen der Nazis keine Leistung für die
„Volksgemeinschaft“ brachten oder erbringen konnten. Daher
wurden sie auch als „Gemeinschaftsfremde“ beziehungsweise
als „Asoziale“ bezeichnet. Vom wirtschaftlichen Standpunkt
aus gesehen galten sie als „unnütze Esser“. Die
Verfolgung von „Asozialen“, die auf bereits bestehenden
Diskriminierungen aufbauen konnte, setzte 1933 mit einer vom
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
initiierten Verhaftungswelle gegen Bettler ein. Auch Razzien
gegen Straßenprostituierte fanden bereits 1933 statt (Vergleiche
Enzyklopädie des NS 2001, S.377).
„Gemeinschaftsfremde“
Reinhard
Heydrich beauftrage die Ausarbeitung eines
„Gemeinschaftsfremdengesetzes“, in dem
Zwangssterilisierung und Schutzhaft für alle in den Augen der
Nazis als „asozial“ Eingestuften vorgesehen waren. Als
„Gemeinschaftsfremde“ galten „Arbeitsscheue“,
„gewohnheitsmäßige Schmarotzer“, „Landesverräter“,
„Rassenschänder“, „sexuell Hemmungslose“, „Süchtige“,
„Trinker“, „Prostituierte“, „Abtreiberinnen“ und
„Straffällige“. Die Jüngeren (bis zum 17. Lebensjahr)
wurden im Rahmen der „Kindereuthanasie“ getötet. Der Großteil
der als „asozial“ Eingestuften wurden durch den SS- und
Polizeiapparat ermordet, also durch Inhaftierung in KZs und
„Vernichtung durch Arbeit“.
Auch in der
psychiatrischen Anstalt Am Steinhof in Wien wurde eine
Arbeitsanstalt für „Asoziale“ eingerichtet. Dort wurden
„asoziale“ Mädchen und Frauen zwangssterilisiert.
Registrierung
der „Asozialen“
Bereits 1939
wurde mit dem Aufbau gigantischer Karteien im Rahmen der
„Erbbiologischen Bestandsaufnahme“ begonnen. In Wien
wurden rund 320.000 Personen registriert. In diesen Karteien
wurden neben Geisteskranken und Behinderten alle Arten von
„Asozialen“, verwahrloste Kinder und Jugendliche,
Alkoholiker usw., einschließlich der gesamten Verwandtschaft
aufgenommen. In der Logik des NS-Systems waren diese Menschen
die künftigen Opfer der nationalsozialistischen Rassenpolitik.
Kriminelle
Kriminalität
wurde mit barbarischen Maßnahmen bekämpft. Selbst für
kleine Delikte wie dem Diebstahl eines Postpäckchens konnte
von Sondergerichten die Todesstrafe verhängt werden.
Zahlreiche Täter, die eine Gefängnisstrafe abgebüßt
hatten, wurden danach ins KZ gebracht. Die Zahl dieser Opfer
ist nicht bekannt.
Homosexuelle
Mit
besonderer Härte wurde gegen Homosexuelle vorgegangen. Da
spielte es keine Rolle, dass auch zahlreiche Nazis homosexuell
waren (z.B. der 1934 von Hitler ermordete SA-Führer Ernst Röhm).
Heinrich Himmler sah in der Homosexualität eine Gefahr für
den „Männerstaat“ und er befahl ihre gnadenlose
Verfolgung. Rund 50.000 wurden zwischen 1933 und 1945
gerichtlich abgeurteilt. Zirka 10.000 kamen ins KZ. Für SS- und
Polizeiangehörige wurde 1941 sogar die Todesstrafe für
Homosexualität eingeführt. Auch die Kastration wurde
angewendet.
Oft wurden
weltanschauliche Gegner (hauptsächlich katholische Priester)
als „Sittlichkeitsverbrecher“ hingestellt, um sie somit
kriminalisieren zu können.
Im KZ waren
Homosexuelle oft besonderen Erniedrigungen und Quälereien
ausgesetzt. Die Todesrate lag höher als bei anderen Häftlingen
(Vergleiche Neugebauer 1989, S.142ff.). Vor allem bei den speziellen
Sonderkommandos und durch medizinische Versuche (z.B.
Hormonversuche) kamen viele Homosexuelle zu Tode (Enzyklopädie
des NS 2001, S.519).
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erstmals
veröffentlicht: 01.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003
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