Die
Verfassung 1934
Mit der
neuen Verfassung erfolgte schließlich auch der
„offizielle Bruch“ mit der demokratischen
Regierungsweise. Die Macht konzentrierte sich nun in den Händen
des Bundeskanzlers und der Bundesregierung. Durch die Vaterländische
Front wurde Österreich offiziell zum Einparteienstaat.
Am 30.
April 1934 trat der Nationalrat zum letzten Mal zusammen.
Die Oppositionsparteien waren davon ausgeschlossen. Dieser „Rumpf- |
Nationalrat“
bestätigte das Konkordat vom 5.6.1933 und die neue
Verfassung. Diese wurde am folgenden Tag, dem 1. Mai
1934 verkündet. Darin wurde der Name der „Republik
Österreich“ in „Bundesstaat Österreich“
geändert. Dadurch sollte ein deutlicher Bruch mit der 1918
gegründeten Republik vollzogen werden. Die zentralen
Inhalte der neuen Verfassung waren: |
(Dollfuß-Rede zur
neuen Verfassung)
|
1.
Aufbau einer autoritär-hierarchischen
Herrschaftsorganisation:
-
Besondere Machtstellung des Bundeskanzlers
- große
Machtbefugnisse der Bundesregierung (Vereinigung von
gesetzgebender
und ausführender Gewalt in der Hand der
Bundesregierung)
- Aufbau der
politischen Monopolorganisation „Vaterländische Front“;
Uneingeschränkte
Stellung des Führers
2. Neuordnung der Gesellschaft nach Berufsständen.
Insgesamt sollten
sieben Berufsstände entstehen.
(Vergleiche Tálos/Manoschek
1988, S. 77)
„Ständestaat“
?
Die
Verfassung baute zum Teil auf die Sozial-Enzyklika von Papst
Pius XI. auf. In dieser „Enzyklika Quadregisimo Anno“
wird der ständische Aufbau der Gesellschaft empfohlen.
Unter Berufsstand wird die gemeinsame Organisierung von
Arbeitern/Angestellten und Unternehmern in einer
Interessensvertretung verstanden – als Gegensatz zum
„Klassenkampf“. Dieser berufständische Aufbau
wurden allerdings nur in Ansätzen verwirklicht. Es
wurden nur zwei Stände wirklich geschaffen: der öffentliche
Dienst und die Land- und Forstwirtschaft (Hanisch 1994, S.
316). Der Begriff „Ständestaat“ zur Klassifizierung des
Herrschaftssystems von 1934 bis 1938 ist daher wenig
aussagekräftig und angesichts der zahlreichen
Unterdrückungsmaßnahmen beschönigend.
|