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 Buchtipp



Denunziert. 
Jeder tut mit. 
Jeder denkt nach.
Jeder meldet.
von Herbert Dohmen
und Nina Scholz


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 Nationalsozialismus.at - Demokratie braucht Wissen!  

Die Verfassung 1934

Mit der neuen Verfassung erfolgte schließlich auch der „offizielle Bruch“ mit der demokratischen Regierungsweise. Die Macht konzentrierte sich nun in den Händen des Bundeskanzlers und der Bundesregierung. Durch die Vaterländische Front wurde Österreich offiziell zum Einparteienstaat.

Am 30. April 1934 trat der Nationalrat zum letzten Mal zusammen. Die Oppositionsparteien waren davon ausgeschlossen. Dieser „Rumpf-
Nationalrat“ bestätigte das Konkordat vom 5.6.1933 und die neue Verfassung. Diese wurde am folgenden Tag, dem 1. Mai 1934 verkündet. Darin wurde der Name der „Republik Österreich“ in „Bundesstaat Österreich“ geändert. Dadurch sollte ein deutlicher Bruch mit der 1918 gegründeten Republik vollzogen werden. Die zentralen Inhalte der neuen Verfassung waren:


(Dollfuß-Rede zur 
neuen Verfassung)

1. Aufbau einer autoritär-hierarchischen Herrschaftsorganisation:
  
 - Besondere Machtstellung des Bundeskanzlers
    -
große Machtbefugnisse der Bundesregierung (Vereinigung von
      gesetzgebender und ausführender Gewalt in der Hand der
      Bundesregierung)

    -
Aufbau der politischen Monopolorganisation „Vaterländische Front“;
      Uneingeschränkte Stellung des Führers

2.
Neuordnung der Gesellschaft nach Berufsständen. Insgesamt sollten
    sieben Berufsstände entstehen. 

(Vergleiche Tálos/Manoschek 1988, S. 77)


„Ständestaat“ ?

Die Verfassung baute zum Teil auf die Sozial-Enzyklika von Papst Pius XI. auf. In dieser „Enzyklika Quadregisimo Anno“ wird der ständische Aufbau der Gesellschaft empfohlen. Unter Berufsstand wird die gemeinsame Organisierung von Arbeitern/Angestellten und Unternehmern in einer Interessensvertretung verstanden – als Gegensatz zum „Klassenkampf“. Dieser berufständische Aufbau wurden allerdings nur in Ansätzen verwirklicht. Es wurden nur zwei Stände wirklich geschaffen: der öffentliche Dienst und die Land- und Forstwirtschaft (Hanisch 1994, S. 316). Der Begriff „Ständestaat“ zur Klassifizierung des Herrschaftssystems von 1934 bis 1938 ist daher wenig aussagekräftig und angesichts der zahlreichen Unterdrückungsmaßnahmen beschönigend.


Im Lexikon:

- Dollfuß, Engelbert
- Konkordat
- Ständestaat
Im Web: - Enzyklika Quadragesimo Anno

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(Fortsetzung...)

erstmals veröffentlicht: 1.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003  

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