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Denunziert. 
Jeder tut mit. 
Jeder denkt nach.
Jeder meldet.
von Herbert Dohmen
und Nina Scholz


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 Nationalsozialismus.at - Demokratie braucht Wissen!  

Antidemokratische Entwicklung

Ende der 1920er Jahre setzten politische Veränderungs- bestrebungen ein. Diese gingen vor allem von der christlich- sozialen Partei und den Heimwehren aus. Die Bekämpfung der Wirtschaftskrise belastete große Teile der Bevölkerung. Der regierende Bürgerblock verlor in der Folge viele Wählerstimmen, was durch das Aufkommen der Nationalsozialisten verstärkt wurde. Um trotzdem in der Regierung zu bleiben, schlug die Regierung Dollfuß einen autoritären Kurs ein – ein Prozess, der bereits 1932 begonnen hatte!

Mit der Verfassungsnovelle von 1929 waren die Veränderungs- bestrebungen des politischen Systems noch nicht beendet (z. B. Pfrimer-Putsch im September 1931). Die Frage der politischen Veränderungen spitzte sich 1932 zu, als zur wirtschaftlichen Krise (siehe Kapitel Weltwirtschaftskrise) eine politische Krise hinzu kam (Vergleiche Tálos/Manoschek 1988, S.36): Die Nationalsozialisten wurden auch in Österreich um 1930 immer stärker. Bei den Nationalratswahlen im November 1930 erhielten sie über 100.000 Stimmen, jedoch noch kein Mandat. Bei den Landtagswahlen in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten und der Steiermark im April 1932 erzielten sie einen ersten großen Erfolg: Die Stimmen der Nationalsozialsten stiegen in bestimmten Gebieten um das Sechsfache an. Insgesamt erhielten sie 336.000 Stimmen. Ihre Wähler kamen vor allem aus dem großdeutschen Lager, aber auch die Heimwehr und die Christlichsozialen verloren viele Stimmen. Die Angst der Christlichsozialen Partei vor Parlaments-Neuwahlen nahm in der Folge zu. Die Sozialdemokraten, die ihren Stimmenanteil halten konnten, forderten ebenso wie die Nationalsozialisten Neuwahlen (Vergleiche Dusek u.a. 1988, S.198).

Die Regierung Dollfuß

Die Politik der wirtschaftlichen Krisenbekämpfung, welche zu Belastungen großer Teile der Bevölkerung führte, hatte also zu einem Zerfallsprozess des traditionellen bürgerlichen Lagers geführt. Zu diesem Zeitpunkt bildete der Christlichsoziale Engelbert Dollfuß eine neue Regierung (Mai 1932). Für diese Regierung, die mit einer Mehrheit von nur einem Mandat regierte, war klar: Sie würde bei Neuwahlen sehr schlecht abschneiden. Es gab daher nur einen Weg, die politische Macht zu sichern. Die Ausschaltung jener Institutionen und Bewegungen, die diese Macht gefährdeten: Parlament und Opposition.

Die neue Regierung hatte zwei Möglichkeiten zur Durchführung ihrer Krisenlösungspolitik:
  1. sich mittels Notverordnungen durchzusetzen.
 
2. das Parlament auszuschalten.
      (Tálos/Manoschek 1988, S.39) 

Beginn der autoritären Regierungsweise

Beim Amtsantritt von Dollfuß war die Regierung noch nicht eindeutig auf einen autoritär-faschistischen Kurs festgelegt (Dusek u.a. 1988, S.199). Doch bald zeichnete sich ein autoritäres Regieren ohne Einbeziehung des Parlaments ab: Die Regierung versuchte durch Einschränkung des Parlamentarismus sowie durch einen verschärften Kampf gegen die Sozialdemokratie ihre Machtposition abzusichern. Damit wollte sie gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Krisenlösungspolitik auf dem Weg der Budget- und Bankenpolitik sowie eine Ausweitung der Belastungspolitik schaffen.

Die Möglichkeit dazu bot das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz vom Juli 1917. Gestützt auf dieses Gesetz erließ die Regierung am 1.Oktober 1932 eine Verordnung bezüglich der Haftung der für den Zusammenbruch der Creditanstalt verantwortlichen Funktionäre. Dieses Vorgehen hatte beinahe keinen wirtschaftlichen Effekt, dafür einen politischen: Es diente als Versuch der Regierung, einen autoritären Kurs einzuschlagen (Vergleiche Tálos/Manoschek 1988, S.37ff). Oder in den Worten von Bundeskanzler Dollfuß:

„Die Regierung (...) geht Schritt um Schritt auf ihrem vorgezeichneten Weg weiter (...). Die Tatsche, daß es der Regierung möglich ist, selbst ohne vorherige endlose parlamentarische Kämpfe sofort gewisse dringliche Maßnahmen in die Tat umzusetzen, wird zur Gesundung unserer Demokratie wesentlich beitragen.“ (Reichspost, 4. Oktober 1932)

Dieser 1932 eingeleitete Prozess wurde schließlich durch ein parlamentarischen Ereignis vom 4. März 1933 beschleunigt: Die Ausschaltung des Parlaments stützte sich dabei auf die Zustimmung des Bundespräsidenten, auf die christlichsoziale Partei, auf die Heimwehren, auf die Unternehmerverbände, auf die katholische Kirche und auf Italien, dem wichtigsten außenpolitischen Partner Österreichs. (Vergleiche Tálos 1988, S.358).  
     

Im Lexikon:
 
 

- Dollfuß, Engelbert
- Faschismus
- Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz  
- Pfrimer-Putsch

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erstmals veröffentlicht: 1.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003  

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