Entnazifizierung
Nach
Kriegsende war ein Hauptziel der Alliierten, die
Nationalsozialisten für ihre Verbrechen zu bestrafen und
sie aus allen wichtigen Stellungen der Gesellschaft zu
entfernen. Diese Entnazifizierung erfolgte am intensivsten
in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Das lag zum Teil am
Einfluss der Alliierten, zum Teil an der österreichischen
Justiz, die ihre Kompetenz für die Ausforschung und
Verfolgung von NS-Verbrechern beweisen wollte. Mit dem Ende
der gerichtlichen Verfolgung durch die Alliierten und der
Amnestie eines Großteils der ehemaligen Nazis 1948 ging die
Entnazifizierung stark zurück. Der Abschluss des
Staatsvertrages 1955 bedeutete faktisch das Ende der
gerichtlichen Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen.
Alliierte Internierungslager
Nach
Kriegsende wurden zahlreiche Nationalsozialisten von den
Alliierten in Internierungslager inhaftiert. Die drei größten
Lager in Österreich waren:
1.Das Lager „Marcus W. Orr“ in Glasenbach bei
Salzburg
(amerikanische Zone)
2.Ein Lager in Wolfsberg (britische Zone)
3.Das Lager „Oradour“ bei Schwaz (französische Zone)
Zu
verhaften und internieren waren (galt für die westlichen
Besatzungszonen):
- Alle Beamten und sonstigen
Mitarbeiter der Gestapo und der Geheimen
Feldpolizei
-
Alle Angehörigen von SS-Totenkopfverbänden
-
Angehörige der Allgemeinen SS und der Waffen-SS vom
Unterscharführer aufwärts
-
Funktionäre der Partei und der ihr angegliederten
Organisationen vom
Ortsgruppenleiter beziehungsweise einer vergleichbaren Position
aufwärts
- Generalstabsoffiziere der Wehrmacht
-
Spitzenbeamte vom Ministerialrat beziehungsweise Regierungspräsident
aufwärts
-
Gauhauptleute
-
Landräte
-
Bürgermeister
Hinzu
kamen noch alle Personen, die auf den alliierten
Kriegsverbrecherlisten aufschienen. Diese Kategorien wurden
ursprünglich für Deutschland ausgearbeitet. Zusätzlich
sollten in Österreich automatisch interniert werden:
- Reichsdeutsche
in österreichischen Verwaltungsstellen
-
Alle österreichischen NSDAP-Mitglieder vor 1938
- Träger nationalsozialistischer Auszeichnungen
-
Prominente Propagandisten der NS-Ideologie
-
Nationalsozialistische Richter und Staatsanwälte
-
Rechtsanwälte, die Funktionen in der NSDAP oder
einer ihr
angeschlossenen Organisationen innehatten
-
Ortsbauernführer
(Austria Military Government Handbook, Annex 5, Table
E; zitiert nach
Garscha 2000, S.856f.)
Über
26.000 Personen wurden verhaftet (Eisterer 1997, S.170). Dies
geschah fast ausschließlich in den westlichen
Besatzungszonen. Die sowjetische Besatzungsmacht ging oft
willkürlich vor. Sie verhaftete immer wieder
Einzelpersonen, die entweder mit der Roten Armee in Konflikt
geraten waren oder aus anderen Gründen (z. B. als
Spezialisten) in die UdSSR gebracht worden waren. Die
eigentliche Entnazifizierung schob sie auf die österreichischen
Behörden ab. (Garscha 2000, S.856f).
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erstmals
veröffentlicht: 1.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003
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