Entschädigungen
(Fortsetzung)
Fortschritte
erst in den 1990er Jahren
1995 wurde
der Nationalfonds der
Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus
eingerichtet. Damit wurden erstmals auch Opfergruppen wie
Homosexuelle oder während der NS-Zeit als „asozial“
definierte Menschen berücksichtigt. Diese Menschen konnten
nun eine einmalige Zahlung von rund 5087 Euro (70.000
Schilling) beantragen. Bei besonderen Umständen kann dieser
Betrag auch verdoppelt werden.
Eine
Gruppe blieb weiter ausgeschlossen: Zwangsarbeiter, die während
des Zweiten Weltkrieges auf österreichischem Boden arbeiten
mussten. Sie konnten ihre Ansprüche erst durch
amerikanische und deutsche Anwälte durchsetzen, die Österreich
und Deutschland mit Klagen drohten. Auch jüdische Opfer
sahen darin einen Weg, ihre bisher abgelehnten Ansprüche (Bsp.
Mietwohnungen) geltend zu machen. In diesem Zusammenhang
stellte sich paradoxerweise die Regierungsbeteiligung der FPÖ
nach den Nationalratswahlen 1999 als förderlich heraus: VdU
beziehungsweise FPÖ waren immer negativ gegenüber Entschädigungen
von NS-Opfern eingestellt. Durch eine Einbeziehung der
Vertreibungsopfer nach 1945 (Stichwort Benes-Dekrete)
in den Nationalfonds
wurde versucht, die NS-Verbrechen zu relativieren (Bailer-Galanda/Neugebauer
1997, S.14; siehe auch Fußnote 20 auf Seite 14; Uhl 2002,
S.25). Österreich stand nun durch die FPÖ-Regierungsbeteiligung
im internationalen Rampenlicht, durch eine rasche Erledigung
der Entschädigungsfrage konnte man sich rehabilitieren. In
den noch offenen Ansprüchen wurden tatsächlich
Fortschritte erzielt. Wieder führte also Druck von außen
als auch Klagedrohungen zu gesetzlichen Maßnahmen: Die
Republik Österreich erklärte sich bereit, soziale Maßnahmen
für die Überlebenden, Entschädigungen für Mietwohnungen
und die Rückstellung „arisierter“ Kunstschätze sowie
Immobilien durchzuführen und Zahlungen an ehemalige
Zwangsarbeiter zu leisten (siehe hierzu http://www.nationalfonds.parlament.gv.at).
1998 wurde
eine Historikerkommission eingesetzt. Ihre Aufgabe:
"Den
gesamten Komplex 'Vermögensentzug auf dem Gebiet der
Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen
bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale
Leistungen) der Republik Österreich ab 1945' zu
erforschen und darüber zu berichten."
(www.historikerkommission.gv.at)
(Vergleiche den
detaillierten Überblick Bailer-Galanda 2000; aktuelle
Forschungsergebnisse und Zusammenfassung des
Abschlussberichts der Kommission siehe www.historikerkommission.gv.at)
Der
gescheiterte Versuch, einen Schlussstrich zu ziehen
Es ist ein
immer wiederkehrendes Argument, doch endlich einen
Schlussstrich unter die NS-Zeit zu setzen. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dieses Argument
schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit verwendet wurde.
Bereits im Dezember 1947 forderte ein Abgeordneter:
"Im
Namen der Demokratie, der Freiheit und der Menschlichkeit
muss ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gesetzt
werden."
(zitiert
nach Bailer-Galanda 2002, S.59)
Die
Republik Österreich hatte die Entschädigungsforderungen
immer nur teilweise beglichen. Die Entschädigungsfrage ist
daher bis heute aktuell. 1991 bekannte Franz Vranitzky (SPÖ)
als erster österreichischer Bundeskanzler offiziell die
Mitschuld an den NS-Verbrechen
Dadurch kam wieder mehr Bewegung in diese Thematik
(Nationalfonds, Historikerkommission).
(...zurück) |
|
|
|
erstmals
veröffentlicht: 01.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003
|
|