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Denunziert. 
Jeder tut mit. 
Jeder denkt nach.
Jeder meldet.
von Herbert Dohmen
und Nina Scholz


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 Nationalsozialismus.at - Demokratie braucht Wissen!  

Politische Gewalt

Ein Merkmal der Ersten Republik war – und darin liegt ein großer Unterschied zur Zweiten Republik –, dass Gewalt als politisches Mittel angesehen wurde. Der Justizpalastbrand stellt den negativen Höhepunkt der Auseinandersetzungen dar.

In der Ersten Republik kam es oft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen auf Grund von politischen Gegensätzen. Der Verlust des staatlichen Gewaltmonopols ist ein Kennzeichen der Ersten Republik. Ein typisches Muster der Gewalt war das Stören gegnerischer Versammlungen.Aus politischen Gründen wurden zwischen dem 12. November 1918 (Ausrufung der Republik) und dem 11. Februar 1934 (Tag vor Beginn des Bürgerkrieges) 217 Menschen getötet und 642 schwer verletzt (siehe Tabelle 4 in Botz 1975, S.521).

"Der hohe Gewaltpegel war zum einen Ausdruck einer tiefgreifenden Militarisierung der Gesellschaft, der Lust am Soldatenspiel, der Lust an Uniformen, der Lust an schneidiger Männlichkeit (der ‚Hahnenschwanz’ auf den Mützen der Heimwehr als Symbol männlicher Kraft), er war zum anderen der wohl deutlichste Ausdruck der Krise des politischen Systems. Da die angesammelten Konflikte nicht friedlich gelöst und kanalisiert werden konnten, entluden sie sich in eruptiven Ausbrüchen politischer Gewalt.“ (Hanisch 1994, S.287f.)

Die Auseinandersetzungen nahmen auch deshalb so heftige Formen an, da den Lagern die vollständige Mobilisierung ihrer Anhängerschaft gelang.


Justizpalastbrand


(Brand des Justizpalastes)

Ein Höhepunkt der gewalttätigen Auseinandersetzungen war der 15. Juli 1927. Die Unruhen begannen als Reaktion auf die Freisprüche im „Schattendorfer Prozess“. Zwei ehemalige Frontkämpfer, die bei einem Aufmarsch des Schutzbundes im burgenländischen Ort Schattendorf einen Kriegsinvaliden und ein Kind erschossen hatten, wurden freigesprochen. Als Reaktion auf dieses Urteil kam es in Wien zu Protesten. 
Die aufgebrachten Arbeiter setzten den Justizpalast in Brand, worauf die Polizei mit Gewalt reagierte. Das Ergebnis der Auseinandersetzungen: 89 Tote und 177 Schwerverletzte (siehe Tabelle 4 in Botz 1975, S.521).


Wehrverbände

Nach Ende des Ersten Weltkrieges bildeten sich zahlreiche Wehrverbände, um in den Wirren der Nachkriegszeit die Ordnung aufrecht zu erhalten. Diese Wehrverbände vertraten oft unterschiedliche Weltanschauungen. Die ideologischen Gegensätze verschärften sich im Verlauf der Zeit und die bewaffneten, uniformierten Verbände wurde zu einem fixen und prägenden Bestandteil der Ersten Republik.

"In den Wehrverbänden entzogen die Lager dem Staat sogar das Gewaltmonopol, das löste eine hohen Gewaltpegel aus, was wiederum die Demokratie (als Modell friedlicher Konfliktregelung) schwächte." (Hanisch 1994, S.307)

Als Folge der zunehmenden Auseinandersetzungen stärkten die Lager – in Form militärischer Aufrüstung – ihre Wehrverbände: Der vorherrschende Konflikt in der Ersten Republik war die Auseinandersetzung des Republikanischen Schutzbund der SDAP und der den Christlichsozialen nahestehenden Heimwehren. Anfang der 30er Jahre, als die NSDAP den Landbund und die Großdeutsche Volkspartei als Repräsentantinnen des deutschnationalen Lagers abzulösen begann, kamen noch die SA und die SS als weitere Wehrverbände hinzu.


Republikanischer Schutzbund

Die SDAP beschloss Ende 1922, aus den bestehenden Ordner- und Arbeiterwehren den Republikanischen Schutzbund (RSB) zu schaffen. Dieses Vorhaben wurde im Frühjahr 1923 realisiert. Der ehemalige Heeresminister Julius Deutsch wurde Obmann. Da die RSB-Leitung der Partei unterstand, hatte die SDAP somit eine „politische Armee“ zur Verfügung.

Der RSB hatte zwei Hauptaufgaben:

- Die Ordnung bei sozialdemokratischen Kundgebungen und
  Aufmärschen aufrechtzuerhalten und die Versammlungen somit
  auch vor gegnerischen Störungen zu bewahren.
- Bereit sein, um Angriffe auf das parlamentarische System
  abzuwehren.


Heimwehr-Bewegung  

Die Heimwehren waren aus den frühen Bauern- und Bürgerwehren hervorgegangen. Sie waren durch Uneinigkeit gekennzeichnet. Es gab in den verschiedenen Bundesländern unabhängige Verbände. Diese waren oft durch Landestreue, persönliche Differenzen und Rivalitäten unter den


(Heimwehraufmarsch)

Führern und durch verschiedene Orientierungen und Interessen gespalten. Vor allem ihre Opposition zur Sozialdemokratie hielt sie aber einigermaßen zusammen. Heimwehrführer kritisierten daher sogar die demokratische Verfassung, da sie der SDAP die Macht in Wien und anderen Industriestädten sowie die Teilnahme an der Regierung in 
mehreren Bundesländern ermöglichte (Edmondson 1995, S.266). Die Heimwehren setzten sich für eine Gesamtänderung des politischen Systems ein: Sie wollten die Demokratie durch ein autoritäres System ersetzen.


Im Lexikon:


- Erste Republik: 1918 - ??
- NSDAP
- SA (Sturmabteilung)
- SS (Schutzstaffel)

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erstmals veröffentlicht: 1.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003  

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