LEXIKON
Volksdeutsche – Reichsdeutsche

Die amtliche Bezeichnung Volksdeutsche umfasste alle Angehörigen der deutschen Sprache und des deutschen Kulturkreises, die nicht deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürger waren. Im deutschen Reich lebten die Reichsdeutschen, die juristisch auch als Reichsbürger bezeichnet wurden. Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger wurden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Die Volksdeutschen lebten vor allem in Sprachinseln oder verstreuten Siedlungen in Ost- und Südosteuropa. 
(Vergleiche Enzyklopädie des NS 2001, S. 785).

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