Die
amtliche Bezeichnung Volksdeutsche
umfasste alle Angehörigen der deutschen Sprache und des deutschen
Kulturkreises, die nicht deutsche, österreichische oder Schweizer
Staatsbürger waren. Im deutschen Reich lebten die Reichsdeutschen,
die juristisch auch als Reichsbürger
bezeichnet wurden. Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger wurden als Auslandsdeutsche
bezeichnet. Die Volksdeutschen
lebten vor allem in Sprachinseln oder verstreuten Siedlungen in Ost- und
Südosteuropa.
(Vergleiche Enzyklopädie des NS 2001, S. 785). |