Nr. 18

 

Richtlinien des Stillhaltekommissars für Vereine,

Organisationen und Verbände in der Untersteiermark(1)

 

Der Stillhaltekommissar

für Organisationen in der

Untersteiermark(2)

 

Kurze Richtlinien für die Politischen Kommissare.

 

I.

 

Das Aufgabengebiet des Stillhaltekommissars ist die Abwicklung der in der Untersteiermark bestehenden Organisationen, Vereine und Verbände, Stif­tungen und Fonds, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, sowie vereinsähnliche Gebilde, die einen Menschenzusammenschluss darstellen.

 

II.

 

Die Politischen Kommissare haben sofort einen Beauftragten für den Stillhaltekommissar zu bestellen. Der Beauftragte soll ein Volksdeutscher sein; falls ein solcher nicht ausfindig zu machen wäre, ist dieser aus dem eigenen Stab zu entnehmen.

Der Name ist dem Stillhaltekommissar sofort zu melden.

 

III.

 

Sofort ist eine Abschrift des Vereinsregisters auszufertigen und an den Stillhaltekommissar umgehend einzusenden.

 

IV.

 

Das Grundbuch für sämtliche Liegenschaften und Objekte der Organi­sationen, Vereine und vereinsähnlichen Gebilde ist sofort zu sperren.

 

V.

 

Sämtliche Konten der Organisationen, Vereine und Verbände bei allen Banken, Sparkassen und sonstigen örtlichen Geldinstituten sind sofort in sperren. (Allgemeine Sperre wird auch zentral veranlasst).

 

VI.

 

Das gesamte übrige Vermögen der Organisationen, Vereine usw. ist sofort

sicherzustellen.

 

VII.

 

Über die Abwicklung und Erfassung des Vereinsvermögens ergehen direkte Weisungen an die Beauftragten. Nötige Drucksorten usw. werden den Beauftragten direkt übermittelt.(3)

 

VIII.

 

Objekte und Häuser der aufgelösten Organisationen, Vereine, Verbände usw. dürfen ohne Genehmigung des Stillhaltekommissars nicht belegt werden. Diese Objekte sind grundsätzlich für die Dienststellen des Steirischen Heimatbundes vorgesehen.

 

Marburg, den 14. April 1941

Der Stillhaltekommissar:

                                                                                                        Hruby

__________________________________

 

(1) AS, Komisija za ugotavljanje zločinov okupatorja in njegovih pomagačev za Slo­venijo, Bd. 14.

(1)  Siehe Dok. Nr. 20.

(3) Siehe Dok. Nr. 32 u. 33.